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Fragen und Antworten

Es gibt immer ein erstes Mal: Die meisten unserer Patienten kommen von der klassischen Schulmedizin und sind mitunter zunächst skeptisch gegenüber unseren Heilverfahren. In unserer Infothek möchten wir Ihnen typische Fragen beantworten, die Ihnen mehr über unsere heilpraktische Tätigkeit verraten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben.

Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Der Berechnung meiner therapeutischen Behandlungen (Chiropraktik/Osteopathie) liegt der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde.

Kostenübernahme durch Private Krankenkassen:

Die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker werden in der Regel von den Privaten Krankenkassen, teilweise/ganz erstattet, je nachdem welche individuellen Verträge mit der eigenen Krankenkasse abgeschlossen wurde.

Bitte überprüfen Sie VOR der Behandlung Ihren Vertrag, in wieweit die Heilpraktikerleistung übernommen wird.

Allen Patienten wird eine Rechnung am Ende des Monats erstellt. Sie haben dann 14 Tage Zeit ihre Rechnung zu begleichen.

Wir rechnen nach der GebüH von 1985 ab!

Kostenübernahme durch Zusatzversicherung für Heilpraktiker:

Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH der Heilpraktiker. Hier erfolgt meist eine Übernahme von 50-80% der Kosten.

Bitte überprüfen Sie VOR der Behandlung Ihren Vertrag, in wieweit die Heilpraktikerleistung übernommen wird.

Allen Patienten wird eine Rechnung am Ende des Monats erstellt. Sie haben dann 14 Tage Zeit ihre Rechnung zu begleichen.

Wir rechnen nach der GebüH von 1985 ab!

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen:

Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH der Heilpraktiker. Die Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings gewähren viele Kassen anteilige Zuschüsse.

Bitte erkundigen Sie sich VOR der Behandlung bei ihrer Versicherung, in wieweit die Heilpraktikerleistung bezuschusst wird.

Allen Patienten wird eine Rechnung am Ende des Monats erstellt. Sie haben dann 14 Tage Zeit ihre Rechnung zu begleichen.

Wir rechnen nach der GebüH von 1985 ab!

Wichtig: Heilpraktikerkosten können steuerlich geltend gemacht werden!
Fragen Sie Ihr/en Steuerberater/in!

Wie lange dauert eine Sitzung beim Heilpraktiker?

Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Denn hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist. Das fängt bei Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren Sorgen und Nöten. Bei jeder weiteren Behandlung ebenfalls genug Zeit einplanen. Selbst wenn es einmal nicht so lange dauert, vermeiden Sie so zusätzlichen Stress durch Termin- und Zeitdruck.

 

Behandlungsvertrag  Auszug:

(Kostenübernahme durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel nicht die Kosten für die naturheilkundliche Therapie oder verordnete Heilmittel. Falls Sie privatversichert sind oder über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Behandlungskosten in der Regel erstattet werden. Da die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen sehr unterschiedlich und auf Basis von Einzelfallprüfung gehandhabt wird, ist es auch möglich, dass Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden. Die Höhe der Behandlungskosten ist, soweit nicht anders vereinbart, von den Leistungen der Versicherer unabhängig. Auch der Anspruch auf Vergütung besteht unabhängig von der Kostenübernahme durch gesetzliche, private oder Zusatzversicherungen. Die Rechnungsbeträge sind daher vom Patienten selbst zu zahlen und können nicht vom Leistungserbringer zurückgefordert werden.)

 

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

-Hier abrufbar –

 

 


WHO-Liste Akupunktur

Liste der Erkrankungen, die laut WHO (Welt-Gesundheits-Organisation) mit Akupunktur behandelt werden können!

 

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